Arbeit und Rente

Kindergeld

Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr - wie bisher - für mehrere Jahre.

Mindestlohn

Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; im Osten der Republik wird er von 9,50 auf 10,05 Euro angehoben. Im Elektrohandwerk endet mit dem Jahreswechsel die Differenzierung in Ost und West - hier liegt die Lohnuntergrenze künftig bundesweit bei 10,95 Euro. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn verharrt unverändert bei 8,84 Euro.

Lohngleichheit

Um die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu bekämpfen, erhalten Beschäftigte im neuen Jahr einen individuellen Auskunftsanspruch. Das heißt: in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden.

Mutterschutz

Auch Schülerinnen und Studentinnen können künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen. Wie üblich gilt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, sowie ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Es soll aber keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben.

Krankenversicherung

Der Zusatzbeitrag, den die Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Aber Achtung, das legt jede Kasse  setzen ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Dazu kommt noch noch der feste Beitragssatz von 14,6 Prozent, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.

Unterhalt

Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen "Düsseldorfer Tabelle" um sechs bis zwölf Euro. Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende steigen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro.

Arbeitslosengeld aus dem Supermarkt

Empfänger von Arbeitslosengeld können sich künftig in besonders dringenden Fällen einen Vorschuss bar an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren sei für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehörten Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Bislang standen in solchen Notfällen Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung. Doch sollen sie aus Kostengründen abgebaut werden. Die Umstellung soll im zweiten Quartal 2018 beginnen und bis zum Jahresende abgeschlossen sein.