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Das ändert sich 2018

Ping-Anrufe, Kreditkartenmissbrauch, Reisemängel, Kindergeld

Ping-Anrufe, Kreditkartenmissbrauch oder Reisemängel: Davor sollen Verbraucher im kommenden Jahr mit neuen Regelungen besser geschützt werden. Und auch für Fans von Streaming-Diensten wie Netflix ändert sich etwas. Hier findet Ihr die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2018.

Technik

Fernsehen wie zuhause

Abonnenten von Streaming-Diensten wie Netflix, Sky Go oder Maxdome können ihre Abo-Dienste ab dem 20. März 2018 auch während des Urlaubs im EU-Ausland nutzen. Denn die bislang üblichen Ländersperren fallen durch eine Verordnung des EU-Parlaments weg. Die Regelung gilt allerdings nur bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland. Zusätzliche Gebühren dürfen die Anbieter für die neue Nutzungsmöglichkeit nicht erheben.

Mehr Schutz vor Ping-Anrufen

Die Bundesnetzagentur will die Verbraucher besser vor Telefon-Abzocke mit sogenannten Ping-Anrufen schützen. Dabei versuchen Betrüger durch kurzes Klingeln auf dem Handy des Opfers Rückrufe zu provozieren, die in Kostenfallen führen. Die dabei verwendeten Rufnummern sehen auf den ersten Blick zwar wie eine lokale Vorwahl aus, führen jedoch ins ferne Ausland. Um das zu verhindern, hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass in Mobilfunknetzen bis spätestens zum 15. Januar 2018 für 22 Länder eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Dadurch habe der Anrufer die Möglichkeit, das teure Telefonat abzubrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen, teilte die Behörde mit.

Finanzen

Einkommenssteuer

Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf genau 9.000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro.

Krankenversicherung

Der Zusatzbeitrag, den die Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Aber Achtung, das legt jede Kasse  setzen ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Dazu kommt noch noch der feste Beitragssatz von 14,6 Prozent, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.

Der 500-Euro-Schein bekommt Seltenheitswert

Der 500-Euro-Schein, ohnehin nicht gerade ein weit verbreitetes Zahlungsmittel, dürfte im täglichen Umgang noch seltener werden. Denn die Europäische Zentralbank will die Ausgabe der Scheine gegen Ende 2018 einstellen. Die im Umlauf befindlichen Banknoten bleiben aber weiter gültig.

Besserer Schutz bei Kartenmissbrauch

Bei Diebstahl ihrer Kreditkarte und nicht autorisierten Zahlungsvorgängen sind Verbraucher künftig besser geschützt. Ab dem 13. Januar sinkt die Haftungsgrenze von bislang maximal 150 auf 50 Euro - sofern die Verbraucher nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

Keine Zusatzgebühren mehr bei Kreditkartenzahlung

Ab dem 13. Januar 2018 gelten neue Regelungen der EU im Zahlungsverkehr. Händler dürfen danach keine gesonderten Entgelte mehr für gängige Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und Lastschriften in Euro erheben. Das gilt europaweit für Buchungen und Einkäufe sowohl im stationären Handel als auch im Internet.

Arbeit und Rente

Kindergeld

Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr - wie bisher - für mehrere Jahre.

Mindestlohn

Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; im Osten der Republik wird er von 9,50 auf 10,05 Euro angehoben. Im Elektrohandwerk endet mit dem Jahreswechsel die Differenzierung in Ost und West - hier liegt die Lohnuntergrenze künftig bundesweit bei 10,95 Euro. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn verharrt unverändert bei 8,84 Euro.

Lohngleichheit

Um die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu bekämpfen, erhalten Beschäftigte im neuen Jahr einen individuellen Auskunftsanspruch. Das heißt: in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden.

Mutterschutz

Auch Schülerinnen und Studentinnen können künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen. Wie üblich gilt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, sowie ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Es soll aber keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben.

Krankenversicherung

Der Zusatzbeitrag, den die Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Aber Achtung, das legt jede Kasse  setzen ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Dazu kommt noch noch der feste Beitragssatz von 14,6 Prozent, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.

Unterhalt

Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen "Düsseldorfer Tabelle" um sechs bis zwölf Euro. Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende steigen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro.

Arbeitslosengeld aus dem Supermarkt

Empfänger von Arbeitslosengeld können sich künftig in besonders dringenden Fällen einen Vorschuss bar an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren sei für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehörten Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Bislang standen in solchen Notfällen Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung. Doch sollen sie aus Kostengründen abgebaut werden. Die Umstellung soll im zweiten Quartal 2018 beginnen und bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Verkehr

Verkehr

Autofahrer müssen verstärkt auf die Sauberkeit ihres Fahrzeugs achten. Die Abgasuntersuchung wird im neuen Jahr nämlich verschärft: Anders als bisher ist die sogenannte Endrohrmessung in jedem Fall Pflicht - auch wenn bei der elektronischen On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt wurde. Darüber hinaus müssen Neuwagen ab September die strengere Schadstoffklasse 6c erfüllen.

Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde - wie Mofas und Quads - gilt bereits bei einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2018 die verschärfte Schadstoffnorm Euro 4.

Wichtiger Termin für Autokäufer

Wer sich 2018 ein neues Auto kaufen will, sollte den 1. September 2018 im Blick behalten, rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn ab diesem Datum werde bei neu zugelassenen Fahrzeugen der Schadstoffausstoß nach einem neuen, realistischeren Verfahren gemessen. «Dadurch könnten sich für viele Autos die Kfz-Steuern erhöhen», warnten die Verbraucherschützer. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändere sich nichts.

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