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Änderungen zum 1. Mai

Mehr Lohn, neue Geldscheine und eine Fristverlängerung
Mittwoch, 1. Mai 2019

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Am 17.9.2018 stellte die EZB die neuen 100 und 200 Euro-Banknoten vor

Foto: dpa/ Arne Dedert

Mindestlohn für Lackierer und Maler steigt

Ab 1. Mai 2019 steigt der Mindestlohn für Beschäftigte im Maler- und Lackierhandwerk. Ungelernte Arbeiter verdienen künftig 10,85 Euro die Stunde.
Laut Deutscher Handwerkszeitung sind das Beschäftigte, die „unter Aufsicht und Anleitung von Gesellen und Vorarbeitern“ arbeiten und meist „einfache Hilfstätigkeiten“ ausführen.
Gesellen bekommen ab Mai auch mehr Lohn. Im Osten erhöht sich dieser auf 12,95 Euro. Im Westen (inklusive Berlin) gilt seit Mai 2018 ein Mindestlohn von 13,30 Euro. 

Kosten-Obergrenzen für Telefonate und SMS in der EU

Das EU-Parlament hatte letzten November beschlossen, dass Gebühren für Telefonate und SMS aus dem EU-Heimatland ins EU-Ausland gedeckelt werden müssen. 
Ab 15. Mai heißt das genau:
Telefonate nach Ungarn, Polen, Dänemark oder ein anderes EU-Mitgliedsland kosten maximal 19 Cent pro Minute. Unabhängig davon, ob das Gespräch vom Festnetz oder dem Handy geführt wird.
Die Kosten für SMS sind dann bei 6 Cent gedeckelt. 

Neue Geldscheine

Am 28. Mai 2019 wird die sogenannte "Euopa-Serie" vervollständigt. Dann kommen 100 und 200-Euro-Gelscheine in Umlauf.
Die Europäische Zentralbank hatte bereits im Jahr 2013 damit begonnen, die Euro-Banknoten zu überarbeiten. Es wurden Größe und Design geändert. 

Bei den neuen 100 und 200 Euroscheinen wurde das Sicherheitsmerkmal noch einmal überarbeitet. Die sogenannten Smaragdzahlen findet man unten links auf dem Schein. Bei entsprechender Neigung auf der Banknote erscheinen dann Eurosymbole. 
Die neuen Geldscheine sollen die abgescahfften 500 Euroscheine ersetzen. 

Frist für Steuererklärung verschoben

Bisher konnte bis zum 31. Mai die Steuererklärung des Vorjahres beim Finanzamt eingereicht werden. 
Seit 2019 gilt jetzt der 31. Juli als letztes Abgabedatum. 
Bei Krankheit, Umzug oder anderen Ausnahmefällen kann die Frist außerdem bis Ende September verlängert werden. 
Voraussetzung: Die Verlängerung muss bis zum 31. Juli schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

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